AGBs
Bei den Allgemeine Geschäftsbedingungen oder kurz AGB handelt es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen.
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Allgemeines und Geschäftsbeziehungen
- § 2 Zustandekommen des Vertrages
- § 3 Preise, Umsatzsteuer, Zahlung
- § 4 Kaution
- § 5 Verpflichtungen des Mieters
- § 6 Miete & Mietdauer
- § 7 Übergabe, Rückgabe und Verzug
- § 8 Haftung
- § 9 Wetterrisiko
- § 10 Stornierung
- § 11 Mängelhaftungsrecht
- § 12 Datenschutzhinweis
- § 13 Hinweise
- § 14 Schlussbestimmung
- § 15 Salvatorische Klausel
§ 1 Allgemeines und Geschäftsbeziehungen
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
§ 3 Preise, Umsatzsteuer, Zahlung
§ 4 Kaution
1. Der Anbieter berechnet vor Übergabe des Mietgegenstandes eine Kaution in angemessener Höhe (siehe Homepage).
§ 5 Verpflichtungen des Mieters
§ 6 Miete & Mietdauer
§ 7 Übergabe, Rückgabe und Verzug
§ 8 Haftung
§ 9 Wetterrisiko
§ 10 Stornierung
§ 11 Mängelhaftungsrecht
Für unsere Waren gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
§ 12 Datenschutzhinweis
Alle durch den Vermieter erhobenen persönlichen Informationen aus Verträgen und Mitteilungen werden streng vertraulich behandelt und werden nicht für Werbezwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben.
§ 13 Hinweise
Schäden an Mietartikel können direkt zwischen der Versicherung des Mieters und dem Vermieter abgerechnet werden. Der Mieter wird die Differenz gegenüber dem Vermieter selbst ausgleichen, soweit eine Zahlung durch das Versicherungsunternehmen an den Vermieter nicht oder nicht in voller Höhe der Rechnungssumme erfolgt.
§ 14 Schlussbestimmung
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland können sich unabhängig von der konkreten Rechtswahl auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.