AGBs

Bei den Allgemeine Geschäftsbedingungen oder kurz AGB handelt es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen.

§ 1 Allgemeines und Geschäftsbeziehungen
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die im Rahmen der Webseite www.verleih-hai.de, dem Inhaber  (im nachfolgenden „Anbieter“ genannt) zustande gekommenen Vertragsbeziehungen zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (im nachfolgenden „Kunde“ genannt). 
2. Es gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
1. Alle im Rahmen der Webseite des Anbieters zu mietenden Produkte, Artikel und Leistungen stellen bindende Angebote durch den Anbieter im Rechtssinne dar.
2. Durch das Absenden der Buchungsanfrage, durch den Kunden stimmt dieser der Verarbeitung seiner Daten und den AGB´s zu. 
3. Die Reservierung ist beidseitig bindend sobald der Vermieter die verbindliche Reservierung nach Abgabe der persönlichen Daten bestätigt.
4. Mit Verrichtung der Anzahlung und/oder Bestätigung durch Mitteilung der personenbezogenen Daten stimmt der Mieter den AGB´s in vollem Umfang zu.
§ 3 Preise, Umsatzsteuer, Zahlung
1. Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zuzüglich einer anfallenden Mietkaution. Die Preise entnehmen Sie bitte der jeweiligen Artikelbeschreibung bzw. über die auf der Webseite zum Download zur Verfügung stehende Preisliste. 
2. Der Anbieter bietet folgende Zahlungsmethoden an: Barzahlung, PayPal (Vorkasse), EC-Kartenzahlung. Der Anbieter stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware beiliegt oder per Brief zugeht. 
§ 4 Kaution

1. Der Anbieter berechnet vor Übergabe des Mietgegenstandes eine Kaution in angemessener Höhe (siehe Homepage).

2. Die Kaution ist bei Abholung in bar, pro Mietartikel, zu hinterlegen und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe wieder in bar ausgehändigt.
3. Bei einem Rückgabemangel (Nässe, Verschmutzungen oder nicht nach der Einpackanleitung zusammenlegte Hüpfburg), wird die Kaution bis zur Klärung einbehalten.
§ 5 Verpflichtungen des Mieters
1. Einholen sämtlicher anfallender Genehmigungen, Anmeldungen oder Aufstellererlaubnisse, sowie Gebührenzahlungen.
2. Volljährige Beaufsichtigungspersonen
3. Bereitstellung eines geeigneten Stromanschluss mit 220V, abgesichert mit 16 A.
4. Ausreichend Versicherungsschutz (z.B. Haftpflichtversicherung)
5. Bei Buchung über Nacht: Gewährleistung von Sicherheit unserer Module und Geräte (z.B. vor Diebstahl, Vandalismus, Umwelteinflüssen)
6. Sollte der Mieter wider erwarten einen Mangel am Mietgegenstand feststellen, muss dieser unverzüglich und vor der eigenen Nutzung dem Vermieter angezeigt werden, anderenfalls wird davon ausgegangen, dass der Schaden dem Mieter zuzuschreiben ist.
§ 6 Miete & Mietdauer
1. Dem Mieter werden die Mietartikel für die im Mietvertrag unter Punkt 1 vereinbarte Zeit überlassen. Die Mietgebühr ist abhängig vom Mietartikel und gilt pro Miettag. Wenn nicht anders vereinbart entspricht ein Miettag 24 Stunden.
2. Die Übergabe erfolgt zum vereinbarten Mietbeginn nach Geldeingang zum bestätigten Buchungstag bzw. Barzahlung bei Abholung und Vorlage eines Lichtbildausweis.
3. Wird der Mietartikel max. plus 1 Stunde nach der vereinbarten Mietzeit nicht abgeholt, besteht durch den Mieter kein Anspruch mehr auf den Mietartikel.
§ 7 Übergabe, Rückgabe und Verzug
1. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Übergabe der Hüpfburg den Zustand und die Bestückung laut Inventarliste laut Mietvertrag zu quittieren. Der Mieter hat die Möglichkeit sich bei der Abholung vom einsatzbereiten und einwandfreien Zustand der Mietartikel zu überzeugen. Das anschließende Zusammenlegen der Hüpfburg obliegt dem Mieter.
2. Der Mieter muss bei der Abholung dafür sorge tragen, dass ausreichend Hilfe zum Be-und Entladen da ist, da der Vermieter aus versicherungstechnischen Gründen nicht Be-und Entladen darf.
3. Der Vermieter kann bei nicht geeignetem Transportfahrzeug (z.B. zu klein, spitze/scharfe Gegenstände) die Ausgabe der Mietobjekte verwehren. Es besteht kein Anspruch auf einen neuen Abholtermin. Der Mietpreis wird in vollem Umfang berechnet.
4. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Übergabe der Hüpfburg den Zustand und die Bestück gemäß Inventarliste laut Mietvertrag zu quittieren. Der Mieter hat die Möglichkeit sich bei der Abholung vom einsatzbereiten und einwandfreien Zustand der Mietartikel zu überzeugen. Hüpfburgen können aufgebaut und auf Unversehrtheit überprüft werden. Das anschließende Zusammenlegen obliegt dem Mieter.
5. Bei einer verspäteten Rückgabe von mehr als 1 bis zu 24 Stunden wird die Kaution einbehalten. Bei mehr als 24 Stunden Verzug, wird der 2-fache Tagesmietpreis pro Verzugstag zusätzlich in Rechnung gestellt. (Grundlage Mietvertrag Punkt 1). Wird ein Mietobjekt im Dunkeln oder bei Regen zurückgebracht, hat der Vermieter das Recht, die Prüfung zu verlegen. Verschmutzungen, Nässe und oder Schäden können bis zu 7 Werktage nach Rückgabe dem Mieter in Rechnung zu stellen. Durch den Vermieter werden dazu Beweisfotos angefertigt. Die Kaution wird bis zur vollständigen Prüfung einbehalten und dem Mieter auf dem selben Weg erstattet, wie die Anzahlung einging.
6. Bei einem Rückgabemangel (Nässe, Verschmutzungen, z.B. Sand, Konfetti oder nicht ordnungsgemäß zusammengelegter Hüpfburg), werden dem Mieter folgende Dienstleistungen zusätzlich berechnet und von der Kaution einbehalten:
-Reinigen / Trocknen von Happy Hop- Hüpfburgen o.ä.: 50€
-Reinigen / Trocknen von Profi- Hüpfburgen: 100-150€
-Reinigen / Trocknen von Eventmodulen: 70€
-Falten von HappyHop- Hüpfburgen: 30€
-Falten von Profi- Hüpfburgen / Eventmodulen: 50€
-Reinigung von Maschinen: 40€
§ 8 Haftung
1.Während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit im erforderlichen Umfang sach-und fachgerecht zu warten sowie die Mietsache vor Zugriff Dritter zu schützen.
2. Die Benutzung unserer Mietgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
3. Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietobjekte in vollem Umfang für diese verantwortlich und haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden und Unfälle. Er stellt den Vermieter von Schadensersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Mietobjekte ergeben, frei. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das nicht richtig Funktionieren der Mietobjekte verschuldet wurde. Schadensersatzansprüche werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Der Mieter verpflichtet sich entstandene Schäden am Mietobjekt dem Vermieter unmittelbar bei Rückgabe mitzuteilen. Bei Beschädigungen,Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter. Ihm werden die Kosten für die Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten für die Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.
5. Für den ordnungsgemäßen Zustand der Mietgegenstände zum Zeitpunkt der Anmietung ist der Vermieter verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keine Haftung, wenn der Mietgegenstand am Miettag (z.B. Beschädigung der Hüpfburg oder des Gebläses durch Vormieter) nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Ersatz für einen nicht einsatzbereiten Mietartikel zu stellen. Schadensersatzansprüche werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Entstandene Schäden, Nässe und Verschmutzungen sind bei der Rückgabe durch den Kunden sofort dem Anbieter mitzuteilen. Bei vorsätzlich verursachten Schäden hat der Anbieter das Recht, Verschmutzungen, Nässe und/oder Schäden auch bis zu 5 Werktagen nach der Rückgabe dem Mieter in Rechnung zu stellen. Durch den Vermieter werden dazu Beweisfotos angefertigt.
Eine Defekte Hüpfburg / Eventmodul wird wie folgt deklariert:
Kleine Beschädigung: Reparaturpauschale von 150,00 €. (z.B. kleine Risse max. 5 x 5 cm an nicht Sprung und Spielflächen, kein Sicherheitsrelevanter defekt).
Alle andern Defekte sind irreparable Defekte. HappyHop Hüpfburgen werden pauschal mit 1.000 €, Profi Hüpfburgen / Eventmodule mit bis zu 8.000 € und Maschinen, Gebläse mit 300 € für die Wiederbeschaffung und Mietausfallentschädigung in Rechnung gestellt. 
Außer den unter § 8 genannten Kosten, werden durch den Vermieter bei einem Defekt keine weiteren Kosten geltend gemacht.
§ 9 Wetterrisiko
1. Bei schlechtem Wetter behält sich der Vermieter das Recht vor die Reservierung zu stornieren. Kaution wird zurück gezahlt.
2. Kann das Mietobjekt wegen Schlechtwetter nicht oder nur teilweise genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung.
3. Eine Stornierung wegen schlechter Wettervorhersage (Regen, Sturm) ist bis zum Vortag der Miete kostenfrei möglich.
§ 10 Stornierung
Stornierungen müssen schriftlich an: info@verleih-hai.de erfolgen.
Stornierungen sind nach verbindlicher Reservierung nur noch aus pandemiebedingten Gründen oder schlechter Wettervorhersage möglich. Eine Stornierung wegen Schlechter Wettervorhersage (Regen, Sturm) ist bis zu 24 Std. vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Hierzu werden dem Vermieter entsprechende Nachweise eingereicht. Dies gilt nur für Hüpfburgen und Wasserparks, ausdrücklich nicht für Mietartikel, die Indoor genutzt werden können. Wird der Mietartikel ohne Stornierung nicht abgeholt, §5, Abs. 5, wird der Mietpreis dem Mieter in Rechnung gestellt .
§ 11 Mängelhaftungsrecht

Für unsere Waren gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

§ 12 Datenschutzhinweis

Alle durch den Vermieter erhobenen persönlichen Informationen aus Verträgen und Mitteilungen werden streng vertraulich behandelt und werden nicht für Werbezwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben.

§ 13 Hinweise

Schäden an Mietartikel können direkt zwischen der Versicherung des Mieters und dem Vermieter abgerechnet werden. Der Mieter wird die Differenz gegenüber dem Vermieter selbst ausgleichen, soweit eine Zahlung durch das Versicherungsunternehmen an den Vermieter nicht oder nicht in voller Höhe der Rechnungssumme erfolgt.

§ 14 Schlussbestimmung

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland können sich unabhängig von der konkreten Rechtswahl auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.